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Vorsteuervergütungsverfahren in Deutschland - Neue Adresse der zuständigen Außenstelle des Bundesamt für Finanzen
Ausgabe
Nr. 7 / 14.3.2005

Unternehmer, die in Deutschland umsatzsteuerlich nicht registriert sind und in Deutschland für ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen beziehen, können beim Bundesamt für Finanzen die Rückvergütung der ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer (Vorsteuer) unter bestimmten Voraussetzungen im sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren beantragen.

Details
Breaking Tax News Nr. 7 / 14.3.2005 (258 KB)
Vorsteuervergütungsverfahren in Deutschland

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Letzte Aktualisierung dieser Seite:: 14 März 2005
Quelle: Deloitte - Österreich (deutsch)

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