 Unternehmer, die in Deutschland umsatzsteuerlich nicht registriert sind und in Deutschland für ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen beziehen, können beim Bundesamt für Finanzen die Rückvergütung der ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer (Vorsteuer) unter bestimmten Voraussetzungen im sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren beantragen.
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