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Geltendmachung von Zinsen für zu Unrecht entrichtete Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Für vollversicherte männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Leistung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite:: 07 November 2007
Quelle: Deloitte - Österreich (deutsch)

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