Nach der bedingungslosen Kapitulation des Dritten Reichs lag die deutsche Wirtschaft am Boden. Mit Marshall-Plan, Währungsreform, Gründung der Bundesrepublik, Westanbindung sowie Konzeption und Einführung der Erhard’schen Sozialen Marktwirtschaft wurden jedoch schon kurze Zeit später die Voraussetzungen für das so genannte „Wirtschaftswunder“ geschaffen.
Neuorganisation unter alliierter Besatzung
In diesem wirtschaftspolitischen Modell kam Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit ihren berufsständischen Vertretungen wieder diejenige Rolle zwischen Öffentlichkeit, Staat und Unternehmen zu, die sie vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten innehatten: die öffentlich beauftragte Überprüfung und Sicherstellung des ordentlichen Wirtschaftens von Unternehmen.
Da mit Kriegsende auch die von den vormaligen Machthabern geschaffene berufsständische Ordnung ungültig geworden war, oblag die rechtliche Regelung der Berufe zunächst den Besatzungsmächten. Die drei Westalliierten unterstützten bereits früh die Bemühungen der deutschen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ihre berufsständischen Vertretungen wieder zu beleben. In der britischen Besatzungszone betrieb man schon 1945 die berufsständische Neuorganisation des Prüfungswesens und die spätere Formulierung einer verbindlichen Berufsordnung. Im folgenden Jahr wurde eine zentrale Hauptkammer mit Pflichtmitgliedschaft für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gegründet. Darüber hinaus bildeten sich informelle Arbeitsgruppen zur Klärung von Bilanzierungsfragen, die durch den Zusammenbruch entstanden waren, sowie u.a. ein Gremium unter der Leitung von Wilhelm Elmendorff zur Formulierung von Prüfungsrichtlinien für den Jahresabschluss 1945. Die berufsständische Neuorganisation der Steuerberater erfolgte mit einer Verzögerung: Erst 1948 wurde die Hauptkammer der Steuerberater und Helfer in Steuersachen in der britischen Besatzungszone zugelassen.
In der französischen Besatzungszone wurden 1946 gemeinsame Länderkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts für das gesamte Revisions- und Treuhandwesen sowie die Steuerberatung geschaffen. Eine verbindliche Berufsordnung entstand jedoch erst im Jahr 1950. In der amerikanischen Zone wurde die Neugründung des IDW noch 1945 von Dr. Max Schwarz, einem Vorstandsmitglied der SüdTreu, vorangetrieben, ab 1947 regelte ein Gesetz die Neuorganisation des Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterstandes.
IDW erneut zentrale Interessenvertretung der Wirtschaftsprüfer
Trotz Gründung von „Trizonesien“, also der Zusammenlegung der drei westlichen Besatzungszonen, blieben die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Wirtschaftsprüferwesen zunächst uneinheitlich. Die treibende Kraft bei der Änderung dieses Zustands war (einmal mehr) das neue IDW, das Ende 1946 in Düsseldorf wieder gegründet worden war und sich zur zentralen Interessenvertretung der westdeutschen Wirtschaftsprüfer entwickelte. Es übernahm eine elementare Rolle bei der Formulierung verbindlicher Regeln zur Berufsausübung, förderte die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und war maßgebliche Anlaufstelle für Berufsangehörige, die sich in Westdeutschland eine neue Existenz aufbauen wollten. Insbesondere handelte es sich hierbei um Wirtschaftsprüfer aus Berlin, dem vormaligen Zentrum des deutschen Wirtschaftsprüferwesens. Durch die Aufteilung der Stadt in Besatzungszonen wurde den Westberliner Prüfern der Kontakt zu ihren ostdeutschen Mandanten zunehmend erschwert, sodass viele Berufsangehörige die Stadt verließen und nach Westdeutschland übersiedelten.
Nach dem Krieg: SüdTreu und Baurevision
Die beiden Deloitte-Vorläufergesellschaften SüdTreu und Baurevision waren durch den Krieg und den Zusammenbruch schwer beeinträchtigt bzw. nahezu handlungsunfähig. So waren die Geschäftsräume der SüdTreu bzw. der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München und Nürnberg mehrfach ausgebombt worden, zudem entfielen nach Kriegsende die österreichischen Mandate. Bereits 1946 verfügte die SüdTreu jedoch erneut über Büros in der Münchner Innenstadt und erwirtschaftete mit 32 Angestellten insgesamt 670.000 Reichsmark. Ein Jahr später lagen die Umsätze schon wieder über Vorkriegsniveau. Nach den im Februar 1946 verkündeten Steuergesetzen der amerikanischen Besatzungsbehörden war die SüdTreu überdies verstärkt auch als Steuerberater gefragt. Von zentraler Bedeutung für die Geschäfte der SüdTreu war außerdem die Währungsreform 1948: Die nach der Reform notwendig gewordenen DM-Eröffnungsbilanzen entwickelten sich zu einer der wichtigsten Einnahmequelle des Unternehmens.
Einen Rückschlag bedeutete der 1949 bis 1951 vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mehrmals abschlägig beschiedene Antrag der SüdTreu auf Zulassung auch als Steuerberatungsgesellschaft. Der Vorstand des Unternehmens sah darin eine gezielt gegen die großen Gesellschaften gerichtete Politik – insbesondere Vorstandssprecher Dr. Max Schwarz wandte sich mehrfach gegen dieses Urteil. Als entscheidenden Nachteil sah er an, dass Unternehmen so Prüfungsleistungen und Steuerberatung nicht aus einer Hand beziehen könnten. Das Wirken Dr. Schwarz’ sollte 1951 zum Ziel führen: Endlich erhielt die SüdTreu die Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft. Im selben Jahr überstiegen die Umsätze des Unternehmens erstmals die Millionengrenze.
Auch die Baurevision war bereits 1943 ausgebombt worden, darüber hinaus hatten die Alliierten das gesamte Vermögen der reichseigenen Baurevision beschlagnahmt und der Generalsteuerdirektion zur treuhänderischen Verwaltung übergeben. Nach Kriegsende betrieb Vorstandsmitglied Wilhelm Elmendorff mit Hochdruck die Wiederherstellung der rechtlichen Handlungsfähigkeit der Baurevision. Ziel war dabei allerdings nicht etwa die Wiederbelebung des Unternehmens, sondern seine Liquidation. Der Plan sah vor, die – nach dem Verlust der Aufträge aus der sowjetisch besetzten Zone – noch verbliebenen Mandate durch die neu gegründete „Dr. Wollert – Dr. Elmendorff Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KG“ mit Sitz in Düsseldorf zu übernehmen.
Nachdem auch der Abschlussprüfer der Baurevision für das Geschäftsjahr 1946 ein düsteres Bild gezeichnet und die Überlebensfähigkeit der Baurevision ohne Eigenkapital bezweifelt hatte, stimmten im Frühjahr 1948 die beauftragten Treuhänder einer Übernahme der Baurevision durch die Dr. Wollert – Dr. Elmendorff Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KG zwar zu, dennoch kam es nicht zu geplanten Privatisierung. 1951 – bei der Veröffentlichung der DM-Eröffnungsbilanz der Baurevision – musste das Grundkapital des Unternehmens deutlich aufgestockt werden. Die neuen Stammaktien im Wert von 35.000 DM übernahm das Bundesministerium für Wohnungsbau. Das Ministerium hatte 1950 ein umfassendes Förderprogramm für den gemeinnützigen Wohnungsbau aufgelegt und offensichtlich beschlossen, die Baurevision als vormaliges Sonderprüfungsinstitut des Reichswohnungskommissars nunmehr als Sonderprüfungsinstitut für die Wohnungswirtschaft für den Bund zu reaktivieren. Dank des Baubooms der frühen Fünfziger Jahre verzeichnete die Gesellschaft 1952 bereits einen Umsatz von 370.000 DM.
Beide Unternehmen hatten es also vermocht, in vergleichsweise kurzer Zeit nach Kriegsende wieder auf die Beine zu kommen – und damit beste Voraussetzungen geschaffen, vom Aufschwung der folgenden Jahre zu profitieren.