Wirtschaftsprüfer standen durch das nationalsozialistische Prinzip der Gleichschaltung und die damit verbundene schrittweise Auflösung der Grenzen zwischen Wirtschaft und Politik von Beginn an im Spannungsfeld: Ihren öffentlichen Auftrag konnten die Wirtschaftsprüfer nur wahrnehmen, solange solche Grenzen existierten und akzeptiert wurden. Zwar rührten die Nationalsozialisten nicht am Prinzip der Privatwirtschaft, etablierten aber sukzessive staatlich gelenkte Wirtschaftsorganisationen, die die Trennung beider Sphären konterkarierten.
Gleichschaltung des Berufsstandes
Für die berufsständische Vertretung, die sich 1932 in „Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)“ umbenannt hatte, bedeutete die Gleichschaltung im Mai 1933 die Integration in den „Bund der Nationalsozialistischen Deutschen Juristen“. Ein Jahr später wurde die Mitgliedschaft im IDW für Wirtschaftsprüfer obligatorisch, das Institut wurde in eine Körperschaft öffentlichen Rechts umgewandelt. Kurz darauf unterstellte das Reichswirtschaftsministerium das IDW seiner Dienstaufsicht. Hand in Hand mit den organisatorischen Neuerungen ging eine zunehmende Diskriminierung jüdischer Wirtschaftsprüfer. Nicht nur wurde ihnen ab 1933 die Aufnahme in das IDW untersagt, jüdischen Berufsangehörigen wurde im Fall der Emigration auch automatische die Zulassung entzogen. Ab 1935 mussten alle Prüfungsgesellschaften mit jüdischen Prüfern aufgelöst werden, mit der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom November 1938 verloren dann alle jüdischen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ihre Berufszulassung.
Die nationalsozialistische Führung in Gestalt des Reichswirtschaftsministeriums sowie des Juristenbundes nahm mit einer Reihe von Maßnahmen immer stärkeren Einfluss auf das IDW. So legte das Ministerium einen Reformentwurf vor, in dessen Rahmen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Form von Aktiengesellschaften mittelfristig durch Einzelprüfer bzw. Arbeitsgemeinschaften zu ersetzen seien. Zusätzlich sollte dem Ministerium der ausschließliche Vermittlungsanspruch des bei Pflichtprüfungen zufallen. Weitere Maßnahmen waren die Einführung des „genossenschaftlichen Wirtschaftsprüfers“ als eigenständiger Beruf im Jahr 1936 sowie – ein Jahr später – das Berufsbild des „Wirtschaftstreuhänders NSRB“. Beim NSRB (Nationalsozialistischer Reichswahrerbund) handelte es sich um den umbenannten Bund der Nationalsozialistischen Deutschen Juristen (BNSDJ). Beide neuen Berufsbilder waren geeignet, die Schwelle für Berufseinsteiger abzusenken und drohten so, die Qualifikationsanforderungen – und damit die Qualität der Wirtschaftsprüfer – zu unterlaufen. Zudem standen sie allen Bemühungen um eine weitere Vereinheitlichung des Berufsbildes entgegen.
Zu einem echten Problem für den Glaubwürdigkeitsanspruch der Wirtschaftsprüfer entwickelte sich die Tatsache, dass sich die nationalsozialistischen Machthaber zunehmend von geltenden wirtschaftsrechtlichen Normen verabschiedeten und der (institutionellen) Korruption ausreichend Raum gaben. Dieses Phänomen betraf nicht nur die Wirtschafts- sondern auch die Steuerberater, deren Beruf 1933 erstmals gesetzlich verankert, 1935 vom „Helfer in Steuersachen“ deutlich abgegrenzt und drei Jahre später mit der Einführung einer verbindlichen Prüfungsordnung für Steuerberater formal aufgewertet worden war.
Arbeiten im Sinne des Regimes
Auch wenn nicht jeder zum Mittäter wurde: Die Wirtschaftsprüfer in Deutschland konnten sich dem Zugriff und der Instrumentalisierung durch die Nationalsozialisten – und damit der Verwicklung in die rassistisch motivierten Verbrechen der Machthaber – kaum entziehen. So wurden sie unter anderem zur „Kaufpreisermittlung“ enteigneten jüdischen Besitzes sowie zu generellen Beratungsleistungen bei der „Arisierung“ jüdischer Geschäfte herangezogen. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden deutsche Wirtschaftsprüfer dann in den besetzten Gebieten zur Abwicklung „feindlicher“ bzw. „jüdischer“ Unternehmen eingesetzt.
Kriegswirtschaft: Ausweitung der Tätigkeitsfelder
Im Deutschen Reich wurde die Pflichtprüfung während des Kriegs zeitweise ausgesetzt, dann wieder eingeführt und schließlich auf einen zweijährigen Turnus festgelegt. Andererseits stieg die allgemeine Nachfrage nach Beratungsleistungen, den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern erwuchs eine Vielzahl neuer Aufgaben. Diese Tatsache bewirkte einen Professionalisierungsschub insbesondere bei den Steuerberatern, sodass 1941 das Akademikerprinzip für diese Berufsgruppe gesetzlich verankert wurde. 1943 folgte die Gründung der „Reichskammer der Steuerberater“.
Wie den Wirtschaftsprüfern insgesamt, so boten sich auch der SüdTreu und der Deutschen Baurevision durch die Kriegswirtschaft neue Tätigkeitsfelder. Die vom NS-Staat erhobenen Steuern zur Kriegsfinanzierung und zusätzliche wirtschaftliche Lenkungsinstrumente beflügelten die Nachfrage nach betriebswirtschaftlicher Beratung. 1934 firmierte die Deutsche Baurevision um in „Aktiengesellschaft für Wirtschaftsprüfung – Deutsche Baurevision“ und bemühte sich unter diesem neuen Namen verstärkt um zusätzliche privatwirtschaftliche Mandate auch außerhalb der Baubranche. Drei Jahre später setzte sich der Vorstand der Baurevision das Ziel, ausschließlich privatwirtschaftliche Mandate zu gewinnen. Da dabei der Charakter der Baurevision als reichseigene Institution hinderlich sein konnte, boten die Vorstandsmitglieder Dr. Heinrich Wollert und Dr. Wilhelm Elmendorff dem Aufsichtsrat im Herbst 1942 an, persönlich sämtliche Anteile an der Baurevision zu übernehmen. Überraschend wurden die Anteile 1943 dann allerdings vom Deutschen Reich und dem Land Preußen übernommen, Dr. Heinrich Wollert und Dr. Wilhelm Elmendorff konnten sich aber das Recht auf alle zukünftigen privatwirtschaftlichen Mandanten der Baurevision sichern. Zusammen mit Erich Zachau, der noch 1943 zur Baurevision stieß, sollten sie in der Geschichte des deutschen Wirtschaftsprüferwesens auch nach Kriegsende eine zentrale Rolle spielen.