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Verspäteter Start: Wirtschaftsprüfung im Deutschland des 19. Jahrhunderts

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war Deutschland lediglich ein loser Verbund überwiegend landwirtschaftlich geprägter Klein- und Mittelstaaten ohne einheitliche Währung und Handelsgesetzgebung. Die Industrialisierung fasste erst in den 1830er Jahren mit der Mechanisierung der Textilherstellung und der Einführung neuer Technologien im Bergbau und bei der Eisenverarbeitung Fuß. Nach der Fertigstellung der ersten deutschen Eisenbahnstrecke im Jahr 1835 setzte allerdings ein regelrechter Boom ein und innerhalb von rund zwei Jahrzehnten wurde Deutschland umfassend durch Bahnlinien erschlossen. Angetrieben von den Bedürfnissen des Eisenbahnbaus entwickelten sich Montanindustrie und Maschinenbau ab den 1850er Jahren zum Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft. Unter der Führung von Unternehmern wie Franz Haniel, Alfred Krupp oder August Thyssen entstanden in den Jahrzehnten der Hochindustrialisierung seit 1870 vertikal und horizontal konzentrierte Großkonzerne, zumeist in Form von Aktiengesellschaften.

Auch Banken organisierten sich zunehmend als Aktiengesellschaften. Vorreiter dieser Entwicklung war die „Bayerische Hypotheken- und Wechselbank Aktiengesellschaft“, die 1835 als Privatunternehmen unter staatlicher Aufsicht gegründet wurde. Zu ihren Aktionären zählte unter anderem König Ludwig I. Zwei Jahrzehnte später folgten mit der „Darmstädter Bank“ (1853) und der Berliner „Disconto-Gesellschaft“ (1856) die ersten reinen Privatbanken in Form einer Aktiengesellschaft. Diese neuartigen Depositenbanken spezialisierten sich auf die Vergabe von Industriekrediten, die Gründung von Aktiengesellschaften sowie den Vertrieb ihrer Aktien.

Vorläufer der Wirtschaftsprüfung in Deutschland: Bücherrevisoren und Genossenschaften

Der Siegeszug der Aktiengesellschaft im 19. Jahrhundert hatte auf die Entwicklung des externen Prüfungswesens in Deutschland vorerst nur geringen Einfluss. Angesichts der Haftungsbeschränkung der neuen Unternehmensform waren die Anleger zwar daran interessiert, über mögliche Risiken informiert zu werden, das deutsche Aktienrecht kannte aber keine regelmäßigen externen Pflichtprüfungen. Bis 1870 war lediglich eine einmalige Gründungsprüfung durch den Aufsichtsrat und die staatlichen Genehmigungsbehörde vorgeschrieben. Drei Jahre später kam es durch den Zusammenbruch mehrerer Wiener Banken zu einer weltweiten Börsenkrise.

 

Dem öffentlichen Vertrauensverlust nach dieser so genannten „Gründerkrise“ begegnete der Gesetzgeber erst 10 Jahre später mit der Aktienrechtsnovelle von 1884 und dem Handelsgesetzbuch von 1897. Beide Gesetzeswerke sahen unter bestimmten Bedingungen die Einbeziehung externer Prüfer vor. Falls Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der neuen Aktiengesellschaft gleichzeitig auch Gründer waren, musste jetzt bei der Gründungsprüfung ein externer Revisor hinzugezogen werden. Darüber hinaus konnte die Generalversammlung im Verdachtsfall eine externe Sonderprüfung durchführen lassen. Eine jährliche externe Pflichtprüfung war hingegen weiterhin nicht vorgeschrieben - die Bestellung eines externen Prüfers wurde in Deutschland oft als Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens gewertet und erfolgte dementsprechend selten.

 

Zukunftsweisend für das deutsche Prüfungswesen wurden schließlich die seit Mitte des 19. Jahrhunderts verbreiteten Genossenschaften. Seit den 1860er Jahren griffen zahlreiche Genossenschaften freiwillig auf die Sachkenntnis von Revisoren zurück, die vom übergeordneten Verband für die jährliche Prüfung der Buchführung abgestellt wurden. Nach der Gründerkrise verpflichteten sich die Genossenschaften freiwillig zu einer regelmäßigen Prüfung durch Verbandsrevisoren im zweijährigen Turnus und mit dem 1889 verabschiedeten „Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ wurde diese Revision zur gesetzlichen Pflichtprüfung erhoben. Erstmals in Deutschland wurde damit eine externe Pflichtprüfung von Wirtschaftsunternehmen verankert.

 

Die Gründung der Süddeutschen Treuhandgesellschaft AG

 

Die Einführung einer gesetzlichen Pflichtprüfung führte zu einer schnelleren Verbreitung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vor allem in Form von Treuhandgesellschaften. Bis 1914 etablierten sich insgesamt vierzehn Unternehmen dieser Gesellschaftsform im Deutschen Reich. Zu ihnen zählte auch die 1907 in München gegründete „Bayerische Revisions- und Vermögens-Verwaltungs-AG“ (ab 1912: „Süddeutsche Treuhandgesellschaft AG“), eine der Wurzeln von Deloitte Deutschland. Sie übernahm „Geschäfts-Revisionen und alle mit der Organisation, Reorganisation und Kontrolle kaufmännischer und industrieller Unternehmungen zusammenhängender Transaktionen sowie von Vermögensverwaltungen und Testamentsvollstreckungen“ und betrieb darüber hinaus „alle Arten von Bank- und Finanzgeschäften“ und konnte „sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung Immobilien erwerben, verkaufen und verpfänden.“ Bis 1914 absolvierte die Gesellschaft vor allem freiwillige Jahresabschluss- und Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie Vermögensverwaltungen und Nachlassabwicklungen. Mit diesen Geschäftsfeldern erzielte die Südtreu AG 1914 einen Umsatz von mehr als 100.000 Reichsmark und legte den Grundstein für eine bis heute erfolgreiche Firmengeschichte.

 

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Letzte Aktualisierung: 10 Mai 2007
Quelle: Deloitte & Touche GmbH  - Deutschland (Deutsch)

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