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COVID 19 – Der Gesetzgeber entscheidet zu Gunsten der Gewerbe­mieter/­Pächter und beschließt gesetzliche Vermutung

Die Corona-Pandemie kann eine Störung der Geschäfts­grundlage (§ 313 BGB) begründen

COVID 19 – Der Gesetzgeber entscheidet zu Gunsten der Gewerbemieter/Pächter und beschließt gesetzliche Vermutung: Die Corona-Pandemie kann eine Störung der Ge-schäftsgrundlage (§ 313 BGB) begründen