tax controversy

Über Deloitte

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrechtliche Beratung und Vertretung von Privat­personen und Unternehmen

Deloitte Legal berät und vertritt Unternehmen, Unternehmensgruppen und Privatpersonen in allen steuerstrafrechtlichen Fallgestaltungen. Die Kombination aus steuerstrafrechtlicher Expertise und begleitender steuerlicher Beratung ermöglicht es uns optimale Resultate für unsere Mandanten zu erzielen - auch bei der Vorbereitung sogenannter „Selbstanzeigen“.

Vorbereitung und Vertretung bei steuerrechtlichen Nachmeldungen (u.a. Selbstanzeigen)

Die steuerstrafrechtliche Rechtsentwicklung der vergangenen Jahre ist dadurch geprägt, dass die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und die Staatsanwaltschaften strikter gegen steuerrechtliche Delikte, wie zum Beispiel Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung, vorgehen. Zugleich wurden die formalen Voraussetzungen für strafbefreiende Selbstanzeigen durch verschiedene Gesetzesänderungen deutlich verschärft. Wo immer ein steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten gegeben sein könnte, ist es den von den Vorwürfen betroffenen Unternehmen und deren Mitarbeitern sowie den betroffene Privatpersonen deshalb dringend anzuraten, steuerliche Nacherklärungs­pflichten in enger Zusammenarbeit mit ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern zu prüfen und zu erfüllen. Deloitte und Deloitte Legal bieten dabei die Kombination aus steuerlicher und rechtlicher Beratung aus einer Hand und steht den Betroffenen insbesondere mit den folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Nacherklärungen nach § 153 AO (Nacherklärung nach Erkennen eines Fehlers)
  • Nacherklärungen nach § 378 Abs. 3 AO (Selbstanzeige nach leichtfertiger Steuerverkürzung)
  • Nacherklärungen nach § 371 AO (Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung)
  • Abstimmung innerhalb von Unternehmen und mit anderen Unternehmen bei koordinierten Selbstanzeigen
  • Selbstanzeigen von Privat­personen mit nicht versteuerten Kapital­anlagen im Ausland
  • Vertretung von natürlichen Personen und Unternehmen gegenüber Bußgeld- und Strafsachen­stellen sowie gegenüber der Staats­­anwaltschaft nach Abgabe einer Selbstanzeige und nach aus anderen Gründen eröffneten steuerstraf­rechtlichen Ermittlungs­verfahren

 

Strafverteidigung im Bereich des Steuerstrafrechts

Strafverteidigung in Steuerangelegenheiten ist charakterisiert durch eine häufig schon im Vorfeld gerichtlicher Verfahren in Gang kommende außergerichtliche Auseinandersetzung mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und mit den Staatsanwaltschaften. Doch kann es in steuerstrafrechtlich relevanten Fallgestaltungen notwendig sein, bereits vor der formellen Einleitung von Ermittlungsverfahren an Finanzämter gerichtete Erklärungen und Informationen unter Berücksichtigung der Gebote von Vollständigkeit und Richtigkeit so zu gestalten, dass steuerstraf­rechtliche Vorwürfe möglichst erst gar nicht erhoben werden (können). Die steuerstraf­rechtliche Strafverteidigung beginnt somit faktisch bereits bei der Verfassung von steuerlichen Nach­meldungen bzw. Selbstanzeigen. In diesem Zusammenhang bieten wir insbesondere folgende Tätigkeiten an:

  • Koordinierung der mitzuteilenden Informationen bereits im Vorfeld von formellen straf­rechtlichen Ermittlungs­verfahren
  • Enge Abstimmung mit den steuerlichen Beratern
  • Außergerichtliche Strafverteidigung
  • Ziel ist die außer­gerichtliche Einstellung von eingeleiteten Ermittlungs­verfahren

 

Begleitung von Betriebsprüfungen in steuerstrafrechtlichen Risikobereichen

­Außenprüfungen des Finanzamtes führen gelegentlich zur Aufdeckung steuerstraf­rechtlich relevanter Sachverhalte. Unabhängig davon, ob das Finanzamt formelle steuerstrafrechtliche Ermittlungs­verfahren einleitet, sollte jegliche auf die steuerlichen Angelegenheiten und die möglichen Vorwürfe bezogene Kommunikation mit dem Finanzamt, insbesondere in Person des Betriebs­prüfers, aber auch der Bußgeld- und Strafsachen­stelle bereits unter dem Aspekt einer möglichen Steuerstraf­verteidigung geführt werden. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Unternehmen ungeachtet möglicher­weise drohender Verfahren weiterhin zur steuerlich richtigen Auskunft verpflichtet sind. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur eine enge inhaltliche Abstimmung zwischen dem Unternehmen und seinen die Außenprüfung betreuenden steuerlichen Beratern geboten, sondern auch einer frühzeitige Einbindung steuerstraf­rechtlicher Expertise ratsam. Deloitte und Deloitte Legal. Unsere diesbezüglichen Tätigkeiten umfassen insbesondere:

  • Koordinierung und inhaltliche Abstimmung zwischen Unternehmen, Steuerberater und Deloitte Legal
  • Wahrung der strafrechtlichen Verteidigungs­rechte auch während einer laufenden Betriebs­prüfung
  • Sicherstellung keiner steuerstraf­rechtlich nachteiligen tatsächlichen Verständigung während der Schluss­besprechung

 

Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen bei Durchsuchungen der Steuerfahndung

Für die Mitarbeiter betroffener Unternehmen und für Privat­personen stellt eine seitens der Steuerfahndung durchgeführte Durchsuchungs­maßnahme in der Regel eine sehr belastende Situation dar, zumal Durchsuchungen regelmäßig überraschend erfolgen und wichtige Gegenstände und unverzichtbare Geschäfts­unterlagen beschlagnahmt werden können. Umso wichtiger ist es, in einer Durchsuchungs­situation durch kompetente Rechtsanwälte vertreten zu werden, die dazu beitragen, dass betroffene Personen und Mitarbeiter keine Handlungen vornehmen, die sich in einem späteren Strafverfahren als nachteilig erweisen könnten - hierzu steht insbesondere das Aussage­verweigerungs­recht im Fokus. Zugleich können die rechtlichen Berater dazu beitragen, die Handlungen der durchsuchenden Beamten zu überwachen und zu gewährleisten, dass die Beschuldigten ihre Rechte kennen und umfassend ausüben können und zugleich eine Beeinträchtigung des laufenden Geschäfts­betriebs verringert, jedenfalls aber die Auswirkungen der Durchsuchung auf diesen minimiert werden können. Deloitte Legal bietet die folgenden Leistungen an:

  • Freundliche aber bestimmte Kommunikation mit den durchsuchenden Beamten „auf Augenhöhe“
  • Wahrung der Rechte des durch eine Durchsuchung betroffenen Mandanten
  • Durchführung von Mitarbeiter­schulungen, um auf eine mögliche Durch­suchungs­situation vorzubereiten

 

Begleitung von internen Sonderprüfungen

Sind in einem Unternehmen Verdachtsmomente für auf steuerliche Sachverhalte bezogenes Fehlverhalten oder Unregel­mäßigkeiten aufgetreten, empfiehlt es sich, interne steuerliche Sonder­prüfungen durchzuführen, um Arbeitsabläufe zu überprüfen und weniger fehleranfällig zu gestalten. Oftmals wird im Rahmen solcher Sonder­prüfungen auch steuerstraf­rechtlich relevantes Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter festgestellt oder untersucht. Die richtige steuerstraf­rechtliche Einordnung ist ein wesentliches Element, um korrekte Schlüsse aus den fest­gestellten Sach­verhalten zu ziehen. Deloitte Legal unterstützt gerne bei der Durch­führung von internen Sonder­prüfungen.

 

Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Höfer-Grosjean
Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Höfer-Grosjean
Ihr Ansprechpartner: Volker Radermacher
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Ihr Ansprechpartner: Heiko Ramcke
Ihr Ansprechpartner: Heiko Ramcke

Unser Team in Steuerstrafrecht:

Büro Berlin
Henriette Puffer

Büro Düsseldorf
Sandra Höfer-Grosjean
Volker Radermacher
Tobias Fabian Prommer

Büro Hannover
Heiko Ramcke
Dr. Dennis Haase
Dr. Anna Borsci

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