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Das Kreditzweitmarktgesetz verändert den Markt für notleidende Darlehen

Beitrag von Christophe Crnkovic, Max Weltersbach, Simon G. Grieser in Börsen Zeitung, Februar 2024

Das Kreditzweitmarktgesetz ist am 30. Dezember 2023 in Kraft getreten. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bergen Herausforderungen für Kreditdienstleister.

Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) hat den Zweck, die Kreditzweitmarktrichtlinie ((EU) 2021/2167) vom 24. November 2021, welche sich auf die Pflichten von Kreditdienstleister und Kreditkäufer innerhalb von NPL-Transaktionen bezieht, in das deutsche Recht umzusetzen. Es ist am 30. Dezember 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzung der Richtlinie wird eine beträchtliche Veränderung auf dem NPL-Markt bewirken. Streitig dürfte sein, ob es sich hierbei um ein Phänomen regulatorischer Dialektik handelt oder es vielmehr als präventive Aufsichtsmaßnahme zu bewerten ist.

In ihrem Beitrag, der im Februar in der Online-Ausgabe der Börsen Zeitung erscheinen ist, erläutern Dr. Simon G. Grieser, Christophe Crnkovic  und Max Weltersbach die Neuerungen, die das Kreditzweitmarktgesetz für Kreditdienstleister bringt. 

 

Themenschwerpunkte:

  • Schriftliche Erlaubnis der BaFin
  • Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
  • Regulatorische Compliance
  • Stärkung der Kreditnehmer-Rechte
  • Herausforderung für Kreditdienstleistungsinstitute

 

Stand: Februar 2024

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