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24 Apr.

Deloitte Legal Webcast "Legal Update #08/2024"

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit für elektronische Produkte, Dienstleistungen und Online-Shops – jetzt handeln, um Reputations- und Rechtsnachteile zu vermeiden

Wednesday, 11:00 a.m.  CET
Veranstaltungssprache: Deutsch

Mittwoch, 24. April 2024 | 11:00 - 11:45 Uhr

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) steht vor der Tür. Es fordert digitale Barrierefreiheit für elektronische Produkte, Dienstleistungen und Online-Shops – und zieht erheblichen Umsetzungsbedarf nach sich. Unternehmen sämtlicher Branchen müssen jetzt handeln, um Reputations- und Rechtsnachteile zu vermeiden. Hierfür ist eine aufeinander abgestimmte rechtliche und IT-technische Beratung unerlässlich. In unserem Webcast erläutern wir die gesetzlichen Vorgaben und geben Hinweise zu den Anforderungen an eine rechtssichere Umsetzung.

Die Nutzung elektronischer Produkte und Dienstleistungen ist für die meisten Menschen ebenso alltäglich wie die Möglichkeit, Produkte und Dienstleitungen online einzukaufen oder den nächsten Friseurtermin online zu buchen. Aber gerade die über 13 Millionen Menschen in Deutschland mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, die mehr als andere auf eine digitale Teilhabe angewiesen sind, werden oft durch eine Vielzahl von Barrieren vom „digitalen Leben“ ausgeschlossen. Menschen mit einer Sehbehinderung können Texte oder Formularfelder auf Webseiten schlecht erkennen, Gehörlose können den Inhalt von Videos ohne Untertitel nicht nachvollziehen und Blinde können Webseiten nicht nutzen, wenn Bilder, Buttons oder Formulare nicht entsprechend technisch beschrieben sind.

Das will der Gesetzgeber ändern. Ab dem 28. Juni 2025 müssen privatwirtschaftliche Anbieter ihre elektronischen Produkte (u.a. Computer, Notebooks, Smartphones, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals) und Dienstleistungen (u.a. Telekommunikationsdienste, Elemente von Beförderungsdiensten, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und hierfür bestimmte Software) sowie Webseiten, die dem BFSG unterfallen, barrierefrei anbieten. Mithin so, dass sich Einschränkungen oder Behinderungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verarbeiten von Informationen nicht negativ auswirken. Zu den betroffenen Dienstleistungen zählen – branchenunabhängig – insbesondere auch sämtliche Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Damit sind die meisten im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern genutzten Websites von Unternehmern, insbesondere Online-Shops, über die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher verkauft werden, ebenso erfasst wie das Angebot von Online-Terminbuchungsmasken oder die Vertragsanbahnung und der Vertragsschluss über die firmeneigene Website.

Das von den Unternehmen zur Erzielung digitaler Barrierefreiheit zu erfüllende Pflichtenprogramm mit (IT-technischen) Gestaltungs-, Informations- und Dokumentationspflichten ist umfangreich. Bei Nichtbeachtung drohen nicht nur behördliche Sanktionen (insbesondere Bußgelder von bis zu 100.000 EUR, Untersagungsverfügungen, Verpflichtungen zum Produktrückruf), sondern auch Klagen von Verbrauchern und hierzu berechtigten Verbänden sowie Abmahnungen von Mitbewerbern. Bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) haben viele Unternehmen viel zu lange zugewartet, bevor sie sich mit den gesetzlichen Anforderungen befasst haben – mit dem BFSG könnte sich die Geschichte wiederholen. Obwohl noch gut ein Jahr verbleibt, drängt die Zeit, weil insbesondere die technische Implementierung aufwändig sein kann. Unternehmer und Unternehmen sollten daher jetzt tätig werden.

In unserem Webcast zeigen wir zusammen mit unserem Partner – dem Softwareunternehmen prodot GmbH aus Duisburg – auf, warum eine aufeinander abgestimmte rechtliche und IT-technische Beratung im Hinblick auf die Erreichung der Ziele digitaler Barrierefreiheit und die rechtssichere Umsetzung der Anforderungen des BFSG unerlässlich ist. Neben einer Darstellung der rechtlichen Anforderungen des BFSG in Bezug auf digitale Auftritte (Webseiten, Apps & Co.), geben wir in unserem Webcast praxisnahe Einblicke in den Umsetzungsprozess barrierefreier Websites und in ein rechtlich-technisches Projektvorgehen.

Im Anschluss an ihre fachlichen Beiträge stehen Ihnen die Vortragenden selbstverständlich auch für ein ausführliches Q&A zur Verfügung. Stellen Sie Ihre Fragen für den Q&A-Teil gerne bereits im Rahmen Ihrer Anmeldung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserem Webcast!

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Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an

Madeleine A. Thrun

Tel: +49 211 87724645
E-Mail: athrun@deloitte.de

Ihr Kontakt

Sebastian von Rüden, LL.M. (Univ. of Edinburgh)

Sebastian von Rüden, LL.M. (Univ. of Edinburgh)

Partner

Sebastian von Rüden ist seit Juli 2019 Partner im Bereich Digital Law bei Deloitte Legal. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Herr von Rüden hat mehr als 18 Jahre Erfahrung in der IP- und IT-rechtlichen Beratung nationaler und internationaler Konzerne, mittelständischer Unternehmen, Finanzinvestoren und Start-Ups. Er verfügt über besondere fachliche Expertise im Schnittstellenbereich Geistiges Eigentum/Informationstechnologie, in der IP-Portfolio-Verwaltung sowie in der multidisziplinären Beratung von Intellectual Property Management- und Lizenzsystemen. Er berät zudem regelmäßig zu IP-Transaktionen und Um- und Restrukturierung von IP-Portfolios. Herr von Rüden vertritt seine Mandanten zudem in IP-Verletzungsverfahren sowie in Streitigkeiten zu Produktnachahmungen und irreführenden Werbemaßnahmen. Vor seiner Zeit bei Deloitte Legal war Herr von Rüden für die IP-Praxis einer mit einer anderen Big-Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft assoziierten Wirtschaftskanzlei verantwortlich sowie als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in eigener Sozietät tätig. Er spricht fließend Deutsch und Englisch. Publikationen: Registerfallbesteuerung und Markeneintragungen: DE, EM, IR (mit Dr. Alexander Linn und Stephanie Wahlig) in: IStR 2023, S. 297 ff. Irrungen und Wirrungen bei der Markenverrechnung (mit Michael Freudenberg und Dr. Nils Holinski), in: IWB 2016, Heft 6, Seiten 216 – 224 Irrungen und Wirrungen bei der Zuordnung von Markeneigentum (mit Michael Freudenberg und Dr. Nils Holinski), in: IWB 2016, Heft 2, Seiten 64 – 74

Dr. Till Contzen

Dr. Till Contzen

Partner

Dr. Till Contzen ist Partner bei Deloitte Legal und Leiter der Service Line Digital Law. Sein Fokus liegt auf IT Recht und Digitalisierung. Seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt Anfang 2012 hat Till sich auf alle mit Informationstechnologie zusammenhängenden Rechtsangelegenheiten spezialisiert. Er hat zahlreiche Mandanten bei der Modernisierung und Auslagerung von IT-Leistungen und der Digitalisierung von Geschäftsprozessen beraten. Darüber hinaus begleitet er Mandanten regelmäßig bei der Entwicklung, Implementierung und dem Vertrieb von komplexen IT-Lösungen wie ERP- und CRM-Systemen sowie die Migration in Cloud-Umgebungen und Beschaffungen im ‚Everything-as-a-Service‘ (XaaS) Bereich. Durch sein tiefgreifendes Verständnis von Technologien ist Till erfahren in der Übertragung komplexer technischer Themen in die juristische Sprache. Er berät seine Mandanten nicht nur bei den rechtlichen Herausforderungen eines Projekts, sondern auch bei der Bewältigung der zahlreichen organisatorischen, wirtschaftlichen und prozessualen Herausforderungen, mit denen diese im Laufe eines Projekts konfrontiert sind.

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