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Corporate Governance Assurance im Überblick

Sicherheit über die Abschlussprüfung hinaus

Eine effektive Ausgestaltung der Corporate Governance Systeme (CGS) schafft Sicherheit und einen Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften. Die Einrichtung nach den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die anschließende Prüfung kann den objektivierten Nachweis über die Angemessenheit und Wirksamkeit Ihrer CGS erbringen.

Let's build good governance

Welche Steuerungsinstrumente stehen zur Verfügung?

Unternehmensrisiken fordern eine stetige Steuerung und Überwachung zur Sicherstellung einer guten Corporate Governance. Wichtig ist, dass der Geschäftsleitung hierfür angemessene und wirksame Überwachungs- und Steuerungsinstrumente zur Verfügung stehen (vgl. § 107 Abs. 3 AktG). Das Corporate Governance System wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer in vier, den einzelnen Teilsystemen entsprechenden Prüfungsstandards, abgebildet:

  • Compliance-Management-System (IDW PS 980)
  • Risikomanagementsystem (IDW PS 981)
  • Internes Kontrollsystem (IDW PS 982)
  • Internes Revisionssystem (IDW PS 983)

Mit unseren Prüfungs- und Beratungsleistungen unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung und/oder Prüfung Ihrer CGS und begleiten Sie bei der Schaffung und Wahrung einer sicheren sowie nachhaltigen Unternehmensorganisation.
 

Welche Notwendigkeit besteht zur Implementierung eines CGS?

Gestiegene Anforderungen an Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer im Rahmen der Überwachung und Ausgestaltung der Corporate Governance Systeme führen zu einem vermehrten Bedarf an Unterstützungsleistungen. Die Organe haben ein gesteigertes Interesse an einer objektivierten Betrachtung der Corporate Governance und einem juristisch belastbaren Nachweis über die Angemessenheit und Wirksamkeit Ihrer eingerichteten Systeme. Eine externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und die prüfungsnahe Beratung schaffen Abhilfe.

Zusammen mit dem bereits in 2011 veröffentlichten Standard zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen und den nun im Entwurf veröffentlichten Prüfungsstandards zur Prüfung der Governance-Elemente Risikomanagementsystem, Internes Kontrollsystem und Interne Revision, hat das IDW im Laufe des Jahres 2016 ein konsistentes Set an Standards geschaffen, mit deren Hilfe der Wirtschaftsprüfer die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat unterstützen kann.

Der Aufsichtsrat bzw. der bestellte Prüfungsausschuss hat die Aufgabe der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Wenngleich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss die Überwachungsfunktion persönlich vornehmen muss, kann die Prüfung der Corporate Governance Systeme durch einen Wirtschaftsprüfer als Grundlage der eigenen Beurteilung herangezogen werden.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) und internationale Gesetzgebungen wie der UK Bribery Act (UKBA) oder der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) unterstützen den Handlungsbedarf bei den Organen, für eine angemessene und wirksame Corporate Governance zu sorgen. Eine strafmindernde Berücksichtigung von nachweislich wirksamen Corporate Governance Systemen können die Ermittlungsbehörden in bestimmten Fällen zulassen.
 

Wie kann Deloitte unterstützen?

Aktuelle Informationen zu unseren Services im Rahmen von Prüfungen und prüfungsnaher Beratung der Corporate Governance Systeme eines Unternehmens finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

Markus Link

Markus Link

Partner | Leiter Business Assurance

Markus Link verantwortet den Bereich Business Assurance bei Deloitte in Deutschland und für Deloitte Continental Europe (DCE). Er verfügt über langjährige Erfahrung als Wirtschaftsprüfer international... Mehr