dckg, deutscher corporate governance kodex

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Deutscher Corporate Governance Kodex 2022

DCGK 2022: Zentrale Neuerungen und Folgen für börsennotierte Unternehmen für Ihr CMS, RMS, IKS und ESG

Kaum ein Jahr nach der grundlegenden Überarbeitung des DCGK im Dezember 2019 (DCGK 2020) gab die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Januar 2022 den Startschuss zu einer weiteren Kodexreform. Dessen finale Fassung wurde im Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekanntgemacht. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022.

Gründe für die Überarbeitung des DCKG 2020

Auslöser dieser Reform war zunächst das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) mit seinen grundlegenden neuen Aspekten für die Corporate Governance börsennotierter Gesellschaften. Insbesondere waren dies die Einführung des neuen § 91 Abs. 3 AktG, der

  • den Vorstand nunmehr ausdrücklich zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) verpflichtet,
  • die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses vorsieht und
  • die Anforderungen an die Besetzung des Aufsichtsrats und Prüfungsausschusses verschärft.

Allein aus dem FISG ergab sich für den Kodex erheblicher Anpassungsbedarf, der an unterschiedlichen Stellen im Kodex entsprechend adressiert wurde. Den Kern der Kodexreform bildet das Thema Nachhaltigkeit, dessen Bedeutung für die Unternehmensstrategie, Planung und die damit verbundenen Chancen und Risiken „expressis verbis“ in der neuen Empfehlung A.1 hervorgehoben wird, in der festgehalten ist, dass der Vorstand

  • „(…) die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. (…)“
  • „(…) In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden. (…)“
  • „(…) Die Unternehmensplanung soll entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen.“

Alle drei Empfehlungen betreffen in unmittelbarer Weise die Ausgestaltung der Governance Systeme und hierbei insbesondere die Verknüpfung der Sustainability Aspekte mit dem Risikomanagement und natürlich auch die Implementierung eines angemessenen und wirksamen IKS bezogen auf die nichtfinanzielle Berichterstattung (siehe hierzu auch die Empfehlungen A.3. und A.5.)

DCGK 2022: Auswirkungen auf das IKS, RMS und CMS

Grundsatz 4 und Empfehlung A.3. fordert hierzu insbesondere: „Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sollen, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen.“ In der Praxis bedeutet dies für den Großteil der Unternehmen eine intensive Auseinandersetzung bzw. auch Implementierung eines angemessenen und wirksamen IKS für die nicht finanzielle Berichterstattung, welches die Vollständigkeit („completenss“) und Richtigkeit ("accuracy“) der Informationen sicherstellt und perspektivisch auch eine Überprüfung der Informationen mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ermöglichen soll und zudem durch den Finanzmarkt und institutionelle Anleger immer stärker gefordert wird.

Im Weiteren stellt Grundsatz 5 Satz 2 DCGK 2022 nunmehr klar, dass „der Vorstand (..) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen“ hat „und (..) auf deren Beachtung im Unternehmen hin[wirkt] (Compliance). Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem umfassen auch ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System.“

Mit dieser wichtigen Ergänzung wird nun auch erstmalig das CMS explizit erwähnt und auf dessen angemessene und wirksame Ausgestaltung für das Unternehmen hingewiesen. In der dazugehörigen Empfehlung A.5 heißt es zudem: „Im Lagebericht sollen die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden und es soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden.“

Wichtig ist auch hier hervorzuheben, dass sich die Aussage auf das gesamte IKS zu beziehen hat und damit eben nicht „nur“ auf den rechnungslegungsbezogenen Teil des IKS. Gerade in der erstmaligen Anwendung führ dies in der Praxis bei vielen betroffenen Unternehmen zu Unsicherheiten.

Fazit zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2022

Im Hinblick auf die geforderte Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Governance Systeme enthalten die veröffentlichten Praxisfälle vielfach „Negativformulierungen“, wie z.B., dass dem Vorstand auf Basis der Befassung mit diesen Systemen und der weiteren internen Überwachungsmaßnahmen keine Hinweise vorliegen, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen. Andere Unternehmen verzichten auf ein solches Negativ-Statement und beschränken sich auf eine reine Beschreibung der prozessunabhängigen Überwachung der Systeme durch die Interne Revision.

Aus der Begründung der Novellierung des DCGK lässt sich eine solche Anforderung zur Abgabe eines „Negativ Statements“ oder sogar eines „Positives Statements“, in Analogie zu einer Aussage mit „reasonable assurance“ durch einen unabhängigen Dritten nicht eindeutig ableiten. Die laufende Berichtssaison und der weitere Diskurs zwischen Unternehmensvertretern, der Kommission, den Wirtschaftsprüfern und anderen Stakeholdern wird hier zeigen, wohin sich eine „good practice“ in der Berichterstattung entwickeln wird.

Auswirkungen von FüPoG II auf den DCGK 2022

Zu guter Letzt kam auch die Einarbeitung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II), das insbesondere in Grundsatz 9 Satz 2 DCGK 2022 reflektiert wird. Danach gewährleistet der Aufsichtsrat die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung der Geschlechter oder legt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand fest.

Beratung rund um den Deutschen Corporate Governance Kodex 2022

Bei weiteren Fragen rund um die Umsetzung der Vorgaben des DCGK 2022 unterstützen wir Sie gerne, insbesondere

  • bei der prüfungsnahen Begleitung der Umsetzung eines angemessenen und wirksamen (= unternehmensindividuellen) RMS, CMS und IKS entlang der IDW Standards PS 980 bis 982,
  • bei der Integration der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken in das RMS/IKS im Einklang mit Empfehlung A.3 DCGK 2022 und
  • bei der Formulierung der Stellungnahme nach Empfehlung A.5 DCGK 2022.
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