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FMA-Jahresbericht 2019, aktuelles ESMA Risk Dashboard sowie FATF-Bericht über COVID-19-bezogene Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken

Laut FMA ist die österreichische Finanzdienstleistungsindustrie in Zeiten von COVID-19 stabil und krisenfest aufgestellt. Die harte Kernkapital-Quote wurde in den Jahren seit 2007 auf etwa 16 % verdoppelt. Der Anteil notleidender Kredite konnte von 14 % in der Finanzkrise auf derzeit rund 2 % abgebaut werden.

Das ESMA-Risk Dashboard zeigt, dass die Märkte angesichts der massiven staatlichen Interventionen einen Aufschwung erlebt haben. Laut ESMA besteht in der Zukunft nach wie vor ein Risiko signifikanter Marktkorrekturen.

Im Bericht der FATF über COVID-19-bezogene Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken werden durch COVID-19 resultierende Herausforderungen, Good Practices und politische Antworten auf neue Bedrohungen und Schwachstellen identifiziert.

Österreichischer Gesetzgeber

Veröffentlichung des 18. COVID-19-Gesetzes

Mit der aktuellen Veröffentlichung des 18. COVID-19-Gesetzes im Bundesgesetzblatt wurde das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) adaptiert.

Gleichzeitig wurde ein neues Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) beschlossen. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Prüfung der Richtigkeit der von Unternehmen iZm finanziellen Leistungen gemäß § 2 Abs. 2 Z 7 ABBAG-Gesetz gemachten Auskünfte und Unterlagen durch das zuständige Finanzamt.

FMA

FMA – Pressekonferenz zum Jahresbericht 2019

Am 12. Mai 2020 stellte die FMA bei einer Pressekonferenz ihren Jahresbericht für 2019 vor. Mag. Helmut Ettl, Vorstand der FMA, leitete die Pressekonferenz mit den folgenden Worten ein:

Wir sind überzeugt, dass die Finanzwirtschaft die großen Herausforderungen der COVID-19-Krise meistern kann und in diesen schwierigen Zeiten eine starke Stütze der Realwirtschaft sein wird. In der globalen Finanzkrise 2008 waren die Finanzmärkte Teil des Problems, in der COVID-19-Krise sind sie Teil der Lösung!

Laut den FMA-Vorständen, Mag. Helmut Ettl und Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA, ist die österreichische Finanzdienstleistungsindustrie in Zeiten von COVID-19 stabil und krisenfest aufgestellt. So haben etwa die Banken das harte Kernkapital im Vergleich zum Niveau vor der Finanzkrise von rund 8 % auf etwa 16 % verdoppelt. Das Volumen notleidender Kredite konnte von 14 % am Höhepunkt der damaligen Krise auf derzeit rund 2 % abgebaut werden. Überdies wurden Risikopuffer für Konjunktureinbrüche und Krisen aufgebaut. Insgesamt verfügen die österreichischen Banken lt. Aussage der FMA aktuell über rund € 39 Mrd. an überschüssigem, die regulatorischen Mindestanforderungen überschreitendem, Eigenkapital.

Darüber hinaus veröffentlichte die FMA ihre Prüfungsschwerpunkte von 2019. Bei der Pressekonferenz wurde explizit auf folgende Prüfungsschwerpunkte hingewiesen:

  • Stärkung der Nachhaltigkeit;
  • Stärkung der Krisenfestigkeit sowie
  • Aufbau des kollektiven Verbraucherschutzes.

EZB

Umfrage über den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen in der Eurozone

Die gegenständliche Umfrage der EZB fasst die wesentlichen Trends in Bezug auf den Bedarf an externer Finanzierung für Unternehmen in der Eurozone von Oktober 2019 bis März 2020 zusammen. Hierbei sind insbesondere die Angaben über die Umsatz- und Gewinnentwicklung von Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) hervorzuheben, da sich diese zum ersten Mal seit 2014 verschlechterten.

Laut Umfrage-Ergebnissen verschlechterte sich trotz sinkender Zinsen zudem die Verfügbarkeit von externen Finanzierungen für KMUs. Die Antworten der KMUs auf die erwartete Verfügbarkeit externer Finanzmittel sind insbesondere von Bedeutung, um die möglichen Auswirkungen von COVID-19 in der unmittelbaren Zukunft abschätzen zu können. Die Umfrage zeigt, dass die Erwartungen über die Verfügbarkeit externer Finanzmittel im Euroraum deutlich zurückgingen, wobei der Grad der Verschlechterung von Land zu Land unterschiedlich ausfiel. Der unterschiedliche Grad dieser Verschlechterung spiegelt die unterschiedlichen Stadien der Ausbreitung und die von den einzelnen Ländern zur Bekämpfung ergriffenen COVID-19-Maßnahmen wider. Es ist deutlich feststellbar, dass KMUs in Spanien, Frankreich, Portugal sowie Italien einen erhöhten Kreditbedarf aufweisen.

ESMA

ESMA veröffentlicht Risk Dashboard

Das von der ESMA am 14. Mai 2020 veröffentlichte Risk Dashboard zeigt, dass die Märkte angesichts der massiven staatlichen Interventionsmaßnahmen einen Aufschwung erlebt haben. Da das Marktumfeld jedoch weiterhin als fragil einzuschätzen ist, hält die ESMA an ihrer ursprünglichen Risikoeinschätzung fest: In der Zukunft besteht lt. ESMA nach wie vor ein anhaltendes Risiko signifikanter Marktkorrekturen. Besonders besorgniserregend sind nach Ansicht der ESMA die Auswirkungen von COVID-19 auf die Kreditqualität sowie auf die wachsende Verschuldung der Unternehmen.

Die ESMA definiert in diesem Zusammenhang die folgenden Risikotreiber:

  • Makroökonomisches Umfeld:
    Jüngste Prognosen sagen weltweit eine schwere Rezession, von der die EU besonders betroffen sein wird, voraus. Umfang und Dauer der Rezession hängen von der Dauer der aktuellen Situation sowie von der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen ab. Preisschwankungen und Volatilität auf den Rohstoffmärkten, insbesondere auf den Ölmärkten, werden möglicherweise die Stimmung am Markt und die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen belasten.
  • Zinsumfeld:
    Die Leitzinsen der Zentralbanken blieben im 1. Quartal 2020 weltweit auf einem ausgesprochen niedrigen Niveau.
  • Staatliche und private Fremdkapitalmärkte:
    Die Liquidität an den öffentlichen und privaten Fremdkapitalmärkten verschlechterte sich über alle Indikatoren hinweg deutlich. Obwohl dies kurzfristig kein Problem darstellt, könnten sich angesichts der zu erwartenden hohen öffentlichen und privaten Verschuldung Probleme bei der Schuldentragfähigkeit ergeben.
  • Störungen der Infrastruktur:
    Cyberangriffe sowie Cyber-bezogene Geschäftsunterbrechungen stellen nach wie vor häufig genannte Risiken dar und können zu massiven Störungen der Infrastruktur führen. 
  • Politisches Risiko und Ereignisrisiko:
    Es wird erwartet, dass die Unsicherheit über die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 zu weiteren volatilen Finanzmarktbedingungen führen wird.

FATF

Bericht über COVID-19-bezogene Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken sowie politische Reaktionen

Im vorliegenden Bericht werden durch COVID-19 resultierende Herausforderungen, Good Practices und politische Antworten auf neue Bedrohungen und Schwachstellen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert. Zusammenfassend ergeben sich aus Sicht der FATF insbesondere die folgenden potenziellen ML („Money Laundering“)/TF („Terrorist Financing“)-Risiken:

  • Umgehung von CDD („Customer Due Diligence“)-Maßnahmen und Ausnutzung von potenziellen Lücken bei internen Kontrollen, die durch Remote-Arbeitssituationen verursacht werden, um Gelder zu verbergen und zu veruntreuen;
  • zunehmender Missbrauch von Online-Finanzdienstleistungen und virtuellen Vermögenswerten zur Bewegung und Verbergung illegaler Gelder;
  • Ausnutzung von Konjunkturmaßnahmen und Insolvenzprogrammen als Mittel für natürliche und juristische Personen, um illegale Erlöse zu verbergen und zu verschleiern;
  • Zusätzlich warnen die Vereinten Nationen davor, dass terroristische Gruppen Möglichkeiten für verstärkte terroristische und terrorismusfinanzierende Aktivitäten sehen könnten, während sich die Aufmerksamkeit der Regierung auf COVID-19 konzentriert.

Im Hinblick auf die genannten ML/TF-Risiken werden unter anderem die folgenden politischen Reaktionen und Maßnahmen betont:

  • Unterstützung elektronischer und digitaler Zahlungsoptionen;
  • risikobasierte Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche;
  • volles Verständnis der neuen Risiken und eine rasche Anpassung der operativen Maßnahmen;
  • Klärung der Anforderungen an die Bekämpfung von ML/TF in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen.

BIS

Freigabe von Bankenpuffern zur Abfederung der Krise - eine quantitative Bewertung

Am 05. Mai 2020 veröffentlichte ein Expertenteam der BIS einen Bericht über die Freigabe von Bankenpuffern. Dieser Bericht enthält eine vorläufige Einschätzung, wie viel Kapital der Bankensektor freisetzen müsste, um die Kreditvergabe in der derzeitig schwierigen Situation zu unterstützen. Es handelt sich hierbei nur um eine vorläufige Einschätzung des Expertenteams der BIS, da die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 nach wie vor höchst ungewiss sind.

Insgesamt zeigt die Analyse, dass ausschließlich verwendbare Puffer - trotz der Kapitalakkumulationen der vergangenen Jahre - möglicherweise nicht ausreichen, um die Kreditvergabe aktiv zu stützen. In einem solchen Szenario steht die Politik vor einem schwierigen Kompromiss. Um die Kreditvergabe aufrechtzuerhalten, müsste die Politik zusätzliche, starke Anreize für die Banken schaffen.

Einerseits muss die Kreditvergabekapazität des Bankensektors während COVID-19 erhalten werden. Die Politik kann dahingehend die Freigabe von Puffern unterstützen und einer Erhöhung der Risikogewichte entgegenwirken, beispielsweise durch die Vergabe und Akzeptanz von Kreditgarantien. Andererseits sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass die Kapitalquoten auf ein Niveau sinken, das die Widerstandsfähigkeit des Sektors untergraben könnte.

Die Dividenden der Banken in Zeiten von COVID-19

Ein aktueller Schriftsatz „FSI Briefs“ der BIS hat die beträchtliche Divergenz hinsichtlich Umfang und Strenge der Maßnahmen in Bezug auf die Ausschüttungspolitik der Banken im Lichte von COVID-19 zum Gegenstand.

So schreiben einige Rechtsordnungen vor, dass ein Mindestanteil des Gewinns als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden muss, während andere dies nicht tun bzw. verlangen, dass ein Teil des Gewinns einbehalten werden muss. Auch hinsichtlich Vorgaben zu Aktienrückkäufen zeigen sich gemäß dem Schreiben erhebliche Unterschiede.

Darüber hinaus wird seitens des BIS festgehalten, dass die automatischen Ausschüttungsbeschränkungen nach Basel III für jene Fälle, in denen das Kapital unter bestimmte Schwellenwerte fällt, Banken davon abhalten könnten, den Empfehlungen der Behörden zur Verwendung von Kapitalpuffern zu folgen. Dementsprechend können pauschale Ausschüttungsbeschränkungen, die durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen auferlegt werden, einen großen Beitrag zur Beseitigung von Fehlanreizen leisten, da sie nicht an die individuelle Kapitalposition der jeweiligen Bank gebunden sind.

BaFin

Veröffentlichung des BaFin Journals Mai 2020

Am 13. Mai 2020 wurde ein neues BaFin Journal veröffentlicht. Wie auch schon in der vorherigen Ausgabe (siehe COVID-19 Newsletter vom 22. April 2020), geht das aktuelle BaFin Journal insbesondere auf die Auswirkungen von COVID-19 auf die Bankenindustrie ein. In einer übersichtlich gestalteten Darstellung auf Seite 5 fasst die BaFin wesentliche, in letzter Zeit veröffentlichte Meldungen zu COVID-19 – sowohl von der BaFin selbst als auch von anderen Behörden – zusammen.

 

Sehr gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und (virtuelle) Diskussionen zu diesen und weiteren Themenbereichen zur Verfügung und sind jederzeit für Sie erreichbar.

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