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Änderung der vorgesehenen Meldefrequenz für die wöchentliche Liquiditätsübersicht

Da die seitens der Aufsicht vorgesehene Implementierung einer täglichen bzw. wöchentlichen Berichtspflicht über die Liquiditätssituation für viele Kreditinstitute in der jetzigen Phase eine offensichtlich ausgesprochen hohe Zusatzbelastung bedeutet hätte, werden LSIs in einem aktualisierten Informationsschreiben der OeNB darauf hingewiesen, dass die

  • tägliche Berichtspflicht zunächst durch eine wöchentliche,
  • die wöchentliche zunächst durch eine monatliche Berichtspflicht
    ersetzt werden. Die erste wöchentliche Meldung ist am 26. März bis 14:00 zu übermitteln.

Hinsichtlich der monatlichen Meldung stellt die OeNB klar, dass für Banken keine zusätzliche Berichtspflicht entsteht, sofern das Template Maturity Ladder (C 66.01) bzw. das entsprechende Add-On-Template bereits monatlich gemeldet wird. Weitere Details über die neue monatliche Erhebung des Meldebelegs MW sollen in den kommenden Tagen von der OeNB veröffentlicht werden.

Zudem weist die OeNB darauf hin, dass die nunmehr vorgesehene Meldefrequenz auch wieder erhöht werden kann, wenn dies aus Sicht der Aufsicht erforderlich scheint und ersucht die Kreditinstitute, ihren operativen Betrieb soweit möglich schon jetzt auf eine tägliche Berichtspflicht einzustellen.

Die betroffenen Kreditinstitute werden in den kommenden Tagen individuell über die jeweiligen Berichtspflichten informiert.

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